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scheiß chef
#21
Hallo Resi,
Hab das hier schon ne ganze weile mitgelesen. Ähnliche Probleme gibt es bei mir auf Arbeit auch, mit Eheringen, Ketten, Uhren, Ohringen usw.
Ich würde erst mal tun was Dir dein Chef sagt und einfach, wenn etwas Gras drüber gewachsen ist, die Ohrringe dann wieder offen tragen. Man kann ja mal was vergessen!
Wenn dich dein Chef nicht sonderlich auf dem Kiecker hat, schaut er irgendwann drüber weg. So ist es bei uns, auch wenn man hin und wieder mal drauf angesprochen wird.
Andy
Ein Mann braucht in Wirklichkeit nicht viel mehr als Sex, was zu essen und Stille.
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#22
Zitat:Original geschrieben von Frauenalptraum
....auch wenn man hin und wieder mal drauf angesprochen wird.

Klar, Arbeitsschutzbelehrungen sind in regelmäßigen Abständen zu wiederholen... Wink
Ich bin nur für das verantwortlich, was ich tatsächlich schreibe, nicht für das, was andere interpretieren!
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#23
Aber solche Unfallverhütungsvorschriften müssen doch m.W. in schriftlicher Form vorliegen (auch und gerade damit der Chef sich absichern kann) - da sollte dann auch drinstehen, ob das Tragen von Schmuck (welche Art und wo) verboten ist.
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#24
Richtig, das ist die schriftliche Unterweisung, die unterschreibt so ziemlich ausnahmslos jeder im Rahmen des Arbeitsvertrags. Und da steht auch drin, dass Ohrringe & Co. nicht erlaubt sind.

Wenn Cheffe das mitkriegt, dass doch einer was trägt, MUSS er was sagen (was er in diesem Fall getan hat). Dazu ist er verpflichtet.

ergo: Cheffe ist nun abgesichert! Resi nicht. Wenn er doch hängen bleibt und ne Woche zu Hause bleiben muss, gibt es keine Kohle. Die Kasse zahlt nicht, da in dem Fall die Berufsgenossenschaft einspringen müsste und die zahlt nicht, weil er vorsätzlich gegen die Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen hat.

Scheiß Spiel, ich weiß. Aber das ist so...

So, und ich lasse mich jetzt erst mal schön von der Schulter bis zur Wade zuhacken! Arrrrgh!
Ich bin nur für das verantwortlich, was ich tatsächlich schreibe, nicht für das, was andere interpretieren!
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#25
Zitat:Richtig, das ist die schriftliche Unterweisung, die unterschreibt so ziemlich ausnahmslos jeder im Rahmen des Arbeitsvertrags. Und da steht auch drin, dass Ohrringe & Co. nicht erlaubt sind.

Ist das so? Hab grad in meinem Arbeitsvertrag reingeschaut, da steht nix davon :?:
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#26
Zitat:Original geschrieben von beCAREful

Aber solche Unfallverhütungsvorschriften müssen doch m.W. in schriftlicher Form vorliegen (auch und gerade damit der Chef sich absichern kann) - da sollte dann auch drinstehen, ob das Tragen von Schmuck (welche Art und wo) verboten ist.

bei uns steht’s drin, und die Belehrungen, werden je nach Schwerpunkt, immer wieder wiederholt.

Wie gesagt, ich bin da der Meinung, dass je nach dem was man für einen Stand hat auf Arbeit und was für ein alter man hat, die Chefs eine gewisse Narrenfreiheit gewähren. Man ist ja belehrt worden, und wen man sich nicht dran hält ist man selbst Schuld.
Bei uns werden, vor allem die Lehrlinge und Jungfacharbeiter, sehr oft von Ihren Vorgesetzten in solchen Punkten immer wieder mal drauf angesprochen. Dann fallen auch schon mal solche Sätze wie " Der Kollege XY hat ja auch..."

Ich will nicht gleich wieder auf den Welpenschutz anspielen, dafür ist son Job zu wichtig, aber gewisse Zusammenhänge gibt es schon.
Ich bin jetzt 25 Jahre in meinem Betrieb und spreche da voll aus Erfahrung.
Sicher sind nicht alle Betriebe gleich aber gewisse Parallelen gibt's bestimmt.
Ein Mann braucht in Wirklichkeit nicht viel mehr als Sex, was zu essen und Stille.
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#27
@care

Nicht im Arbeitsvertrag sondern im Rahmen der Arbeitsvertragsunterzeichnung. Ist ein gesondertes Formular. Schau mal in Deine Personalakte (da DARFST Du jederzeit reingucken), da müsste es drin sein. Die meisten sind bei ihrer Arbeitsvertragsunterzeichnung aber eh so aufgeregt, dass sie gar nicht wissen, was sie da alles unterschreiben... Wink
Ich bin nur für das verantwortlich, was ich tatsächlich schreibe, nicht für das, was andere interpretieren!
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#28
Ich weiß noch, was ich unterschrieben haben (waren 2 Schriftstücke - einmal der Arbeitsvertrag selbst und einmal die Erklärung über die Schweigepflicht).
Bei uns sind solche Sachen wie Arbeitsschutz, Hygiene etc. im Qualitätshandbuch per Standards/Verfahrensanweisungen/Dienstanweisungen o.ä. geregelt - das QH ist natürlich auch für jeden bindend.

Jedenfalls muss es irgendwo schriftlich fixiert sein - das war ja meine Frage an Resi, ob es sowas gibt. Der ist aber bestimmt grad arbeiten und muss sich mitm Chef rumärgern :-)
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#29
Ja, klar. Per Verweis im Arbeitsvertrag auf Formular XY geht es natürlich auch... Sogar noch viel einfacher...

Armer Resi, aber heute ist ja Freitag... Wink
Ich bin nur für das verantwortlich, was ich tatsächlich schreibe, nicht für das, was andere interpretieren!
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#30
unterweisungen etc. können u.a. auch nur vom chef dokumentiert werden... ähnlich wie ein tagebuch...
meist sind solche schulungen auch nicht in juristisch einwandfreiem deutsch formuliert und das will sich auch nicht jeder antun....
ich kann mich nicht erinnern, dass ich jemals eine unterschrift leisten musste, dass das urinierens in eine steckdose im büro wegen verletzungsgefahr verboten ist.
es gibt sachen, die sind selbstverständlich.... so wahrscheinlich auch bei einigen berufsbildern eine art von gesundem menschenverstand zur gefahrenvermeidung

ich finds in ordnung, dass der chef auf solche sachen hinweist, es aber dem mitarbeiter überlässt sich daran zu halten
du rauchst? wusste ich ja gar nicht...
oh..., du bist tättowiert?
iiih der hat nen piercing.
du fährst nen 3er - wie assi
waaaas du hast schon 4 bier getrunken
waaaaaaaas du musst nach dem 5ten bier nicht kotzen... bist du alkoholiker?
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